EU-Parlament stimmt für Eindämmung von Industrie-Emissionen.
Das Europäische Parlament hat soeben in Straßburg abschließend für eine neue Verordnung gestimmt, die Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung durch große Industrie-Anlagen und Ställe verringern soll. Zur Regulierung von Industrie-Emission hatte die EU-Kommission eine Reform vorgeschlagen, die beispielsweise die Herstellung von Stahl oder Chemikalien betritt, aber auch größere Ställe in der Schweine- und Hähnchenmast.
Tiemo Wölken, umweltpolitischer Sprecher der S&D-Fraktion:
“Zulange konnten sich große Industriekonzerne in vielen Ländern auf zu wenig ambitionierten Grenzwerten und Kontrollen ausruhen, während sich viele Bürger:innen gesundheitsschädlichen Emissionen in der Luft, dem Boden und dem Wasser ausgesetzt sahen – besonders in der Nachbarschaft der Anlagen. Die EU-Staaten wendeten die bestehende Richtlinie gegen diese schädlichen Industrie-Emissionen bisher inkonsistent an, was, neben der Belastung für die Menschen, auch zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb Europas geführt hatte.
Mit der Neufassung werden in Europa nun einheitliche Bestimmungen zur Anwendung der Grenzwerte durch die nationalen Behörden gelten. Zugleich werden im Vergleich zu früheren Entwürfen die Regeln für die Landwirtschaft vereinfacht. Rinderbetriebe sind auch weiterhin nicht im Anwendungsbereich, während für Schweine- und Hähnchenställe höhere Freigrenzen gelten sollen und viele kleinere Betriebe von den Auflagen weiterhin nicht betroffen sind.
Diese gleichwertigen Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen sowie die mit der Reform verbundene Planungssicherheit sind die Gründe dafür, dass zum Beispiel die Dachverbände der chemischen Industrie den Kompromiss unterstützen. Das gilt aber ebenso für die Wasserversorger, die sich um die Einträge ins Grundwasser sorgen. Es ist eine gute Balance gefunden worden, trotz zwischenzeitlicher Verwässerungsversuche.”
Nach dieser Zustimmung der Europa-Abgeordneten zum Trilog-Ergebnis entscheiden nun noch die EU-Staaten final über die Richtlinie. Dann müssen sie die Vereinbarungen innerhalb von 24 Monaten in ihren Staaten umsetzen, es gilt jedoch je nach Sektor eine Übergangsfrist von bis zu zwölf Jahren.