Denkmalschutz: Klingbeil macht auf Förderung aufmerksam
Der heimische Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil möchte Kirchen, Stiftungen und private Eigentümer von denkmalgeschützten Kulturdenkmälern auf die Bundesförderung zum Denkmalschutz-Sonderprogramm hinweisen. So können Maßnahmen zur Substanzerhaltung und Restaurierung von Kulturdenkmälern gefördert werden, erklärt der SPD-Politiker.
Gegenstand der Förderung
Der Bund fördert national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler, die unter Denkmalschutz gestellt sind. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung und Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen seien nicht förderfähig, erklärt Klingbeil. Bei Bewilligung der Förderung übernimmt der Bund maximal 50 % der förderfähigen Kosten der Maßnahmen. Die anderen 50% müssen anderweitig organisiert werden, etwa über das Land, die Kommune, Stiftungen oder Dritte führt Lars Klingbeil auf. Die Höhe der Förderfähigkeit für Kulturdenkmäler im Heidekreis und Landkreis Rotenburg setzt das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege fest.
Informationen und Antragstellung
Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und bis zum 19. April 2024 an die jeweils zuständige Landesdenkmalschutzbehörde gesendet werden. In Niedersachsen ist der Antrag einzureichen beim Niedersächsischem Landesamt für Denkmalpflege (Adresse: Scharnhorststraße 1, 30175 Hannover).