Hochwasser-Hilfsprogramm für landwirtschaftliche Betriebe – Anträge noch bis zum 3. September möglich

Für vom „Weihnachtshochwasser“ betroffene Landwirtinnen und Landwirte weise ich auf eine wichtige Frist hin: Noch bis zum 3. September können vom „Weihnachtshochwasser“ betroffene landwirtschaftliche Unternehmen Hilfeleistungen des Landes bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) beantragen. Leider ist in diesem Fall noch ein Versand der Antragsunterlagen per Post erforderlich; der 3. September ist das Datum, an dem die Antragsunterlagen bei der LWK angekommen sein müssen.

Das „Weihnachtshochwasser“ hatte um den Jahreswechsel herum und im Januar beträchtliche Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen im Landkreis Verden, z. T. auch an Gebäuden und Inventar angerichtet. Die Richtlinie über die „Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden der Landwirtschaft durch das Hochwasser im Winter 2023/2024“ legt fest, was bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/  abrufbar. Die LWK hatte die Landwirtinnen und Landwirte bereits im Winter informiert, dass und wie die Schäden dokumentiert werden müssen.

Gerade im Landkreis Verden hat das Weihnachtshochwasser leider viele landwirtschaftliche Betriebe stark getroffen. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass das Land Niedersachsen bei der Bewältigung der Folgen an der Seite der Landwirtinnen und Landwirte steht. Der Niedersächsische Landtag hat mit meiner Unterstützung durch einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 die Voraussetzungen für diese und andere Hilfsmaßnahmen geschaffen.

 

Antrag bei LWK als PDF

Antragsformular bei LWK als xls