Künftig können die Länder dort, wo der günstige Erhaltungszustand des Wolfs festgestellt ist, ein regionales Bestandsmanagement einführen. Das bedeutet, dass Wolfsbestände in Regionen mit hoher Dichte gezielt reguliert werden können. Zugleich wird die Entnahme von Wölfen rechtssicher erleichtert, wenn diese trotz bestehender Herdenschutzmaßnahmen Weidetiere reißen. Bislang war dies häufig mit langen Genehmigungsverfahren und rechtlicher Unsicherheit verbunden.
Lars Klingbeil, der sich seit vielen Jahren für ein Bestandsmanagement eingesetzt hat und auch im Bund auf die Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz gedrungen hat, sieht die Region mit dem Beschluss gestärkt: “Weidetiere prägen unsere Heimat. Aus vielen Gesprächen vor Ort weiß ich, wie stark die Belastung für Tierhalter durch den Wolf geworden ist. Mir war immer wichtig: Dort, wo Herdenschutz an seine Grenzen stößt oder nicht zumutbar ist, muss gehandelt werden können. Dafür ebnen wir nun den Weg. Der Gesetzesentwurf schafft klare Regeln, mehr Rechtssicherheit und Handlungsfähigkeit für die Länder.”