Wie Angebote zur Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag einfacher gestaltet werden können, dazu habe ich Anregungen der Altenpflegehelferin Ute Wöbse aus Völkersen sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verdener Außenstelle des Landessozialamtes in meinem roten Rucksack mit nach Hannover genommen. Meine Gespräche mit Sozialminister Andreas Philippi (SPD) waren erfolgreich: Inzwischen hat die Landesregierung einen Entwurf zur Vereinfachung der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (kurz „AzUA“) beschlossen.
Pflegebedürftige Menschen brauchen oft nicht nur Pflege im engeren Sinne, sondern auch Unterstützung in anderen alltäglichen Bereichen. Angebote zur Unterstützung im Alltag umfassen Betreuung, Beaufsichtigung, Entlastung der pflegenden Angehörigen, Hilfe bei der Alltagsgestaltung sowie die Erledigung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. In der Regel werden bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag pro Monat von den Pflegekassen gezahlt.
In Zukunft soll es für Helferinnen und Helfer, zum Beispiel aus der Nachbarschaft, einfacher werden, Angebote zur Unterstützung im Alltag abzurechnen. Während bisher ein Führungszeugnis sowie der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses beim Landessozialamt vorgelegt werden mussten, wird dank der Verordnungsänderung künftig nur noch ein achtstündiger Pflegekurs erforderlich sein. Dieser ist der pflegebedürftigen Person anzuzeigen, muss jedoch nicht mehr bei einer Anerkennungsstelle eingereicht werden. Die Pflegekurse werden von den Pflegekassen kostenlos angeboten und sollen sicherstellen, dass die Nachbarschaftshelfer sowohl im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen als auch mit Krisensituationen über die notwendigen Kompetenzen verfügen.
Der Verordnungsentwurf wurde den Verbänden zur Stellungnahme übermittelt. Ende des Jahres 2025 kann mit dem Inkrafttreten gerechnet werden.
Nach aktuellem Stand gibt es in Niedersachsen 4.307 anerkannte AZUA. 399 von ihnen sind gewerblich tätig, die übrigen 2.865 arbeiten ehrenamtlich.