Vorratsdatenspeicherung – Eine Never-Ending Story

Die EU-Kommission hat einen alten Vorschlag wieder ans Licht geholt, und befragt Bürger*innen, Unternehmen und NGOs jetzt zum Thema Vorratsdatenspeicherung. An der Konsultation kann man hier teilnehmen.

Mein Beitrag zur Konsultation auch nochmal wortgleich hier:

“Das deutsche Bundesverfassungsgericht sowie der Europäische Gerichtshof haben wiederholt und über Jahrzehnte hinweg befunden, dass die Regeln zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten zu großen Teilen grundrechtswidrig sind und nur wenige, sehr begrenzte Ausnahmen zugelassen. Auch das viel zitierte Urteil Az. C-470/21 des Europäische Gerichtshofs stellt klar, dass Datenspeicherung nur auf das absolut Notwendige zeitlich begrenzt sein muss. Wenn die Kommission, wie angekündigt, die Rechtsprechung aufgreifen will, dann ist eine allgemeine, anlasslose Vorratsdatenspeicherung weiterhin keine tragbare Option. Denn so würde die Kommission lediglich riskieren, dass Teile ihres Vorschlags als grundrechtswidrig von Gerichten wieder kassiert werden und damit den effektiven Kampf gegen Kriminalität online eher schwächen statt stärken. Die Bekämpfung von Straftaten online braucht effektive, grundrechtskonforme Lösungen die wirklich etwas verbessern, statt jahrzehntealte Grabenkämpfe zu bedienen. Die Kommission sollte deshalb darauf hinarbeiten, gezielte, anlassbezogene Straftatenbekämpfung im Netz zu fördern. Ein Teil dieser Lösung kann zum Beispiel die Login-Falle sein, die bereits 2020 vom D64 (Zentrum für Digitalen Fortschritt e.V.) entwickelt wurde. Die Login-Falle definiert einen klaren Prozess: 1. Eine mutmaßliche Straftat wird begangen, 2. Es kommt zur Anzeige, 3. Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen den Anfangsverdacht einer Straftat, 4. Ein Richter ordnet bei der Plattform eine Login-Falle an, 5. Beim nächsten Login wird automatisiert die IP-Adresse des möglichen Straftäters an die Behörden übermittelt. Statt breiter Massenüberwachung gäbe es so ein System, das gezielt die Bekämpfung von Straftaten ermöglicht, so Grundrechte schützt und nebenbei auch die technische Infrastruktur schont.”

Wer sich weiter mit dem Konzept der Login-Falle befassen möchte, findet hier alle Details.