„Koexistenz braucht klare Regeln – Parlament bestätigt neuen Schutzstatus für den Wolf“

Das Europäische Parlament hat heute mehrheitlich der von der EU-Kommission vorgeschlagenen
Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs zugestimmt. Damit wird der Wolf
künftig nicht mehr als „streng geschützt“ (Anhang IV), sondern als „geschützt“ (Anhang V)
der Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie geführt. Ziel der Änderung ist es, Mitgliedstaaten
und Regionen wie Niedersachsen flexiblere Maßnahmen im Umgang mit der wachsenden
Wolfspopulation zu ermöglichen.

Dazu Tiemo Wölken, umweltpolitischer Sprecher der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament:

„Mit der heutigen Entscheidung schaffen wir die Grundlage für einen verantwortungsvollen
und rechtssicheren Umgang mit dem Wolf in ganz Europa, aber vor allem in Regionen
wie Niedersachsen, in denen die Erholung der Bestände bereits gute Fortschritte gemacht
hat. Der Schutz bleibt bestehen, aber es entsteht mehr Handlungsspielraum für nationale
und regionale Akteure, in Zukunft auch die Belastung für Weidetierhaltung, Küstenschutz
oder Waldnutzung besser zu berücksichtigen.

Die Rückkehr des Wolfs in viele Regionen Europas ist ein Erfolg für den Artenschutz –
gleichzeitig brauche die Koexistenz mit dem Menschen klare und praktikable Regeln.
Niemand will zurück zur Ausrottung oder zur pauschalen Bejagung, was wir brauchen, ist
ein gezieltes Management auf Basis wissenschaftlicher Daten. Der neue Schutzstatus erlaubt
es, in Hotspot-Gebieten schneller, unbürokratischer und gleichzeitig rechtssicher zu
reagieren, ohne den Grundsatz des Artenschutzes in Frage zu stellen. Von der neuen Bundesregierung erwarte ich auf der Grundlage der heutigen Entscheidung eine zügige Anpassung
des Bundesnaturschutzgesetzes (welches die FFH-Richtlinie in Deutschland umsetzt),
damit die Landespolitik und kommunale Entscheider vor Ort praktikable Lösungen
finden können.

Mit der Herabstufung des Schutzstatus allein ist es aber nicht getan. Jetzt kommt es darauf
an, dass auch weiterhin ausreichend Mittel für Prävention bereitgestellt werden – sei es
durch Schutzmaßnahmen wie Zäune und Herdenschutzhunde oder durch gute Aufklärungsarbeit
vor Ort. Die Politik ist in der Pflicht, Lösungen mit und nicht gegen die Menschen
vor Ort zu gestalten. Durch die heutige Entscheidung können diese Lösungen in
Zukunft, sofern notwendig, auch die gezielte Bejagung als ein weiteres Instrument enthalten.“