Schutzstatus des Wolfs an Populationsentwicklung anpassen

Der Wolf gehört aktuell zu den streng geschützten Arten – die EU-Kommission will diesen Status jetzt absenken. Dazu hat sie am Freitag die Änderung der sogenannten Habitat(FFH)-Richtlinie vorgeschlagen. Künftig soll der Wolf europaweit nicht mehr als „streng geschützt“ (Annex IV), sondern fortan als „geschützt“ (Annex V) gelten. Die Gesetzesänderung muss im nächsten Schritt von EU-Parlament und Ministerrat beraten werden.

Tiemo Wölken, umweltpolitischer Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion im Europaparlament, dazu:

„Der Wolf war in Deutschland beinah komplett ausgerottet, in den letzten Jahren hat sich das aber drastisch verändert. 2024 gab es allein in Niedersachsen 55 Wolfsrudel, 3 Paare und 3 residente Einzelwölfe. Dass dieser Populationsentwicklung jetzt Anpassungen in den Artenschutzabkommen folgen sollen, ist ein richtiger und wichtiger Schritt.

Gleichzeitig ist auch klar: Die Wiederansiedlung des Wolfes war gewünscht, und trägt zur Artendiversität und Selbstregulation der Ökosysteme bei. Auch wenn ihre Anzahl durch gezieltes Populationsmanagement begrenzt werden kann und muss, muss das Ziel die Koexistenz von Wölfen, Weidehaltung und Waldnutzung bleiben.

Es ist deshalb nicht damit getan, nur den Schutzstatus des Wolfes herabzustufen. Der bisherige Präventionsansatz muss erhalten bleiben; Fördergelder für Schutzzäune und Herdenschutzhunde sind ebenso notwendig wie Bildungs- und Informationsangebote für alle diejenigen, die in der Nähe von Wolfsterritorien leben, arbeiten, sich erholen oder Urlaub machen. Zusätzlich wird der neue Status nur eine begrenzte Bejagung in Hotspots oder sensiblen Gebieten wie z.B. zum Küstenschutz ermöglichen.“