SPD-Unterbezirk Rotenburg sieht erfolgreiche Einigung zwischen SPD und CDU/CSU mit großen Chancen für die Region

Die erzielten Verhandlungsergebnisse werden dem Landkreis Rotenburg konkrete Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.
„Als SPD im Landkreis Rotenburg können wir mit dem Ergebnis sehr zufrieden sein”, fassen die Co-Vorsitzenden Ina Helwig und Sebastian Brandt zusammen. „Besonders freut uns, dass der jahrelange Investitionsstau in unseren Gemeinden nun endlich angegangen werden kann. Die Verhandlungen unter Beteiligung unseres SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil haben dazu beigetragen, dass auch der ländliche Raum stark von den Beschlüssen profitieren wird.”
Das beschlossene Sondervermögen von 500 Milliarden Euro wird auch im Landkreis Rotenburg deutliche Spuren hinterlassen können. „Wir sehen hier die Chance, wichtige lokale Projekte voranzubringen”, betont Sebastian Brandt. „Ob die lange geforderte Modernisierung unserer Schulgebäude, die Sanierung der Kreisstraßen oder der Ausbau des Glasfasernetzes – wir haben jetzt die Möglichkeit, unseren Landkreis fit für die Zukunft zu machen.”
Die vereinbarte Lockerung der Schuldenbremse ermöglicht dabei nicht nur Investitionen in die Verteidigung. „Als SPD haben wir sichergestellt, dass auch soziale Projekte und Zukunftsinvestitionen nicht zu kurz kommen”, erläutert Ina Helwig. „Gerade für unsere Region bedeutet das neue Perspektiven.”
„Der Landkreis Rotenburg steht vor großen Herausforderungen”, ergänzen die beiden Co-Vorsitzenden. „Mit den nun möglichen Investitionen können wir diese gezielt angehen. Das stärkt unsere lokale Wirtschaft, schafft und sichert Arbeitsplätze in der Region und verbessert die Lebensqualität aller Menschen hier vor Ort.”
Wie geht es nun weiter:
In der kommenden Woche werden die Fraktionen von Union und SPD entsprechende Anträge für eine Änderung des Grundgesetzes in den alten Bundestag einbringen. Gleiches gilt für die Änderung der Schuldenbremse für die Länder. Sowohl die Sonderregelungen für Verteidigung wie auch das neue Sondervermögen und die Änderungen für die Kreditregeln für die Länder benötigen in Bundestag und Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit. Im alten Bundestag würden dafür die Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen ausreichen.
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