Mit der neuen Regelung wird der sogenannte Hofeswert auf 60 Prozent des Grundsteuerwerts A festgelegt. Bisher lag dieser Wert beim 1,5-fachen des Einheitswerts. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass die Nachfolgerinnen und Nachfolger in der Landwirtschaft den Hof zu fairen Bedingungen übernehmen können, ohne von zu hohen finanziellen Belastungen bedroht zu sein. Gleichzeitig wird den weichenden Erben ein gerechter Anteil am Hofwert ermöglicht.
“Die Höfeordnung ist ein wichtiger Schritt, um die Zukunftsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu sichern und für gerechte Nachfolgeregelungen zu sorgen”, erklärt Lars Klingbeil, der auch betont, dass damit ein weiteres Vorhaben der SPD umgesetzt wird. “Gerade in Niedersachsen, wo viele Höfe seit Generationen in Familienbesitz sind, schafft diese neue Regelung eine gute Balance zwischen der Fortführung des Hofes und der fairen Berücksichtigung aller Erben.”
Die Einführung der neuen Höfeordnung erfolgt zum Jahresbeginn 2025 und stellt eine Vereinheitlichung dar, die mehr Planungssicherheit für Familienbetriebe im Agrarsektor bietet. In anderen Bundesländern bleibt das Erbrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) weiterhin gültig.