Geändertes Kindertagesstättengesetz entlastet zum neuen Kita-Jahr auch im Kreis Verden

Das vom Niedersächsischen Landtag in dieser Woche geänderte Kindertagesstättengesetz entlastet ab August, wenn das neue Kita-Jahr startet, auch Kindertagesstätten im Landkreis Verden.  Von Eltern war ich zuvor auf die Auswirkungen des Erziehermangels in den Kitas aufmerksam gemacht worden, von Kita-Fachkräften auf schwierige Arbeitsbedingungen angesichts dieser Kita-Krise.

Das im April eingebrachte und diese Woche verabschiedete Gesetz zur Reform des Kindertagesstättengesetzes (NKiTaG) hilft, kurzfristig die angespannte Situation in den niedersächsischen Kindertagesstätten zu verbessern, für mehr Freiräume und Handlungsspielräume bei der Personalplanung zu sorgen und in Zeiten des Fachkräftemangels mehr Verlässlichkeit zu gewährleisten. In den Vorjahren war es mir auf Anregungen aus der Region hin gelungen in Zusammenarbeit mit der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Bildung auf Landesebene, das Schulgeld für die Erzieherausbildung und die Kindergartengebühren abzuschaffen und mit Stufenplänen den Weg zur dritten Kraft in Krippengruppen und später erste Schritte in Richtung dritter Kraft in Kita-Gruppen einzuschlagen.

Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für Bildung Nord- Niedersachsen Niedersachsen (v.r.: Jutta Liebetruth, Cornelia Baden, Corinna Lange, Dörte Liebetruth, Anne Deutsch und Paul Brandt)

Bei einer Veranstaltung in Achim, zu der ich und die SPD-Arbeitsgemeinschaft Nord-Niedersachsen gemeinsam eingeladen hatten, diskutierten die Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion für frühkindliche Bildung Corinna Lange und die ich kürzlich gemeinsam mit Erzieherinnen, Eltern, Großeltern und Ratsmitgliedern, was zu tun ist, um die Lage an den Kitas zu verbessern. Corinna Lange, selbst Sozialassistentin und mehrfache Mutter, machte deutlich: „Gerade die KiTa-Jahre sind von entscheidender Bedeutung für die frühkindliche Bildung. Daher sollten wir uns immer die Frage stellen: Wie bekommen wir Verlässlichkeit und Qualität mit der nötigen Flexibilität in der Betreuung zusammen? Fehlende Fachkräfte sind aktuell die größte Herausforderung für die Kindertagesbetreuung in Niedersachsen. Hier setzt das Gesetz an.“ Dabei seien drei Bereiche besonders hervorzuheben:

Erstens mussten bisher mitunter ganze Kita-Gruppen zu Hause bleiben, oft weil es eine Erstkraftproblematik in den Kitas gibt, also weil die Erzieherinnen und Erzieher fehlten. Gleichzeitig gibt es in den Kindertagesstätten aber viele gut ausgebildete Assistenzkräfte mit jahrelanger Berufserfahrung. Die aktuelle Gesetzesänderung ermöglicht niedrigschwellig den Aufstieg zur Gruppenleitung, was sowohl bei der eigenen Berufsentwicklung hilfreich sein kann, aber natürlich auch den Trägern mehr Möglichkeiten bei der Personalplanung bietet. Hierfür ist auch eine Finanzhilfe vorgesehen. „Die Anmeldung für eine Qualifizierungsmaßnahme reicht schon aus, um als Gruppenleitung eingesetzt werden zu können. Die Herausforderungen für Kitas und Eltern bestehen jetzt, daher ist es nicht sinnvoll, dass Assistenzkräfte für eine Qualifizierungsmaßnahme für längere Zeit dem Kita-Betrieb fernbleiben. Die Qualität der frühkindlichen Bildung wird dabei immer im Blick behalten. Schließlich werden in den Kitas wichtige Grundlagen für die Bildung und weitere gute Entwicklung der Kinder gelegt“, so Corinna Lange.

Zweitens konnten Randzeiten aufgrund des Fachkräftemangels in den Einrichtungen vor Ort oft nicht mehr angeboten werden, da diese vielfach als erste Maßnahme gekürzt wurden. Durch einen flexibleren Personaleinsatz in einer Ergänzungszeit – durch sogenannte „geeignete Kräfte“ – soll diese Situation nun verbessert werden. Damit kommen wir dem Ziel der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wieder ein Stück näher. Gerade sogenannte Früh- und Spätdienste können für berufstätige Eltern extrem wichtig sein.

Drittens wurden die Vertretungsregelungen angepasst, um auf personelle Engpässe flexibler reagieren zu können. Eine geeignete Kraft kann nun fünf Tage im Monat je Gruppe eingesetzt werden, was in mindestens viergruppigen Kitas sogar die Möglichkeit einer Vollzeitbeschäftigung für Vertretungskräfte bietet. „Somit lassen sich zum einen besser die benötigten Betreuungskräfte finden und zum anderen gibt dieser Schritt den Vertretungskräften die nötige berufliche Sicherheit“, sagt Corinna Lange.

Was wir mit den aktuellen Kita-Gesetzesänderungen machen, ist Krisenmanagement. Für eine grundlegende Kita-Gesetzesnovelle nahm ich in ihrem roten Rucksack weitere Anregungen mit. Dazu gehörte der Wunsch nach Entlastungsstunden für Kita-Leitungen gerade in kleinen Kitas. Corinna Lange und ich “bleiben dran”.