KulturInvest 2024
Mit dem Förderprogramm unterstützt der Bund Investitionen Sanierungsarbeiten, Erweiterungsmaßnahmen oder Modernisierungen von Kultureinrichtungen. Das Vorhaben müsse das Ziel haben, die Kultur für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen, erklärt der SPD-Abgeordnete. Als Voraussetzung für eine Förderung durch das Bundesprogramm gelte die Sicherung des Gesamtfinanzierung, das Vorhandensein eines erheblichen Bundesinteresses sowie ein nachvollziehbares und tragfähiges Betriebs- und Nutzungskonzept, erklärt Klingbeil weiter. Im Rahmen des Förderprogramms werden Vorhaben mit einem Bundesanteil von mindestens 500.000 Euro bis maximal 20 Millionen Euro gefördert. Insgesamt beträgt die Finanzierungsbeteiligung des Bundes bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil sieht in der Investitionsförderung eine große Chance für ländliche Regionen: “Die Heideregion bietet viel wertvolles Kulturgut, das es für die Zukunft zu erhalten gilt. Die Mittel bieten großartige Voraussetzungen, weiter in unsere Heimat zu investieren und den Charakter des ländlichen Raums nachhaltig zu stärken und aufrechtzuerhalten.” Zuletzt erhielt etwa die Stuckenborsteler Wassermühle im Landkreis Rotenburg 1,3 Millionen Euro für investive Maßnahmen.
Die Projektunterlagen sind bis Freitag, den 14. Juni 2024 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einzureichen. Bei Fragen zur Antragstellung hilft auch das Wahlkreisteam von Lars Klingbeil unter 05161 48 10 701 oder lars.klingbeil@nullbundestag.de gerne weiter.