Lars Klingbeil: Gesetz für Musikschulen und Erwachsenenbildung auf den Weg gebracht

Übergangslösung schafft Sicherheit bis 2026

Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Einstufung von Freiberuflern an Musikschulen oder Volkshochschulen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) als Scheinselbständige. Diese Praxis hat seit Anfang 2024 zu hohen Sozialversicherungsnachforderungen geführt und zahlreiche Betroffene in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Klingbeil weiß aus verschiedenen Gesprächen vor Ort, dass dies auch die heimischen Musik- und Volkshochschulen betroffen hat.
Mit der jetzt geplanten Regelung wird sichergestellt, dass Freiberufler in diesen Bereichen auch dann weiterhin als selbstständig gelten, wenn die DRV ihre Selbständigkeit infrage stellt. Versicherungspflichten treten erst ab 2027 in Kraft. Damit wird Zeit gewonnen, um eine langfristige Lösung zu erarbeiten und allen Beteiligten die dringend benötigte Planungssicherheit zu geben, betont der heimische Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil.

“Mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir nicht nur Zeit, sondern geben den betroffenen Einrichtungen und Freiberuflern die Chance, sich auf die eigentliche Arbeit zu konzentrieren – nämlich Bildung und Kultur für alle zugänglich zu machen.”, so Klingbeil und ergänzt: “Wir werden diesen Prozess aktiv begleiten und sicherstellen, dass die Interessen von Freiberuflern und Auftraggebern gleichermaßen berücksichtigt werden”, so Klingbeil abschließend.