Neue Hilfen für Privathaushalte: Land weitet Unterstützung für Betroffene des Weihnachts-Hochwassers aus

Wie ich aus dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium erfahren habe, ist jetzt die Förderrichtlinie veröffentlicht worden, mit der das Land Niedersachsen durch das Weihnachts-Hochwasser geschädigte Haushalte beim Wiederaufbau unterstützt: Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer können bei der Instandsetzung von Wohngebäuden und der Erneuerung von Hausrat Unterstützung beantragen. Gerade im Landkreis Verden waren viele privaten Haushalte vom Hochwasser betroffen, ich freue mich, dass das Land nach der Soforthilfe nun eine weitergehende finanzielle Unterstützung bei Hochwasserschäden an Gebäuden anbietet.

Die finanziellen Hilfen können gewährt werden, wenn der Schaden mehr als 1.000 Euro beträgt. Dann können Geschädigte einen Ausgleich von bis zu 80 Prozent erhalten, der auf 500.000 Euro begrenzt ist. Die Hilfen können auch in Form von Pauschalen gewährt werden. Die Landeshilfen sind gegenüber anderen Leistungen nachrangig. Insbesondere Versicherungsleistungen sind bei der Regulierung der Hochwasserschäden in erster Linie einzusetzen. Betroffene können denselben Schaden nicht mehrfach geltend machen. Die Hilfen sind nicht an Bedingungen wie Bedürftigkeit geknüpft.

Eine wichtige Voraussetzung für die Hilfe des Landes ist jedoch, dass sich Betroffene für die Zukunft gegen Elementarschäden versichern. Finanzielle Hilfen können Betroffene allerdings auch dann erhalten, wenn sie nachweisen können, dass eine Elementarschadenversicherung nicht abgeschlossen werden kann oder ihnen der Abschluss einer Versicherung finanziell nicht zugemutet werden kann. Dafür legt die Richtlinie des Landes Einkommensgrenzen fest. So wird etwa von einem Einpersonenhaushalt mit weniger als 25.500 Euro oder einem Vierpersonenhaushalt mit zwei Kindern mit weniger als 52.500 Euro nicht verlangt, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Maßgeblich ist dabei das zu versteuernde Einkommen. Die zusätzlichen Unterstützungsleistungen können außerdem für Ausgaben gewährt werden, die nicht durch eine eventuell bestehende Elementarschadenversicherung gedeckt sind oder wenn mit der Versicherung ein Selbstbehalt vereinbart ist. In diesem Fall kann eine finanzielle Hilfe bis zur Höhe des Selbstbehaltes gewährt werden.

Die Regelungen lehnen sich an die Bestimmungen der Hochwasserhilfe für den Wiederaufbau aus 2013 und 2017 an, mit denen gute Erfahrungen gemacht wurden. Um eine unkomplizierte Hilfe zu gewährleisten, sieht die Richtlinie für die Betroffenen etwa Erleichterungen bei dem Nachweis der Verwendung vor. Das Land verlangt lediglich, dass die Originalbelege und Kontoüberweisungsbelege bis Ende 2030 aufbewahrt werden müssen, damit diese jederzeit von der Bewilligungsstelle eingesehen und geprüft werden können. Wer mehr als 25.000 Euro erhält, muss zusätzlich einen zahlenmäßigen Nachweis vorlegen.

Die Bewilligungsstelle des Landes ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Sie hat in einem ersten Schritt am 3. Juni 2024 einen Fördercheck unter www.nbank.de zur Verfügung gestellt. Dort können vom Hochwasser betroffene Haushalte unverbindlich prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung des Landes grundsätzlich erfüllen. In einem zweiten Schritt wird voraussichtlich ab 19. Juni 2024 die Möglichkeit bestehen, direkt über das Kundenportal der NBank einen Antrag auf eine finanzielle Hilfe zu stellen. Anträge müssen bis spätestens zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden.

Die Informationen zur Antragsstellung bei der NBank finden Sie hier.

Zum Fördercheck bei dem vom Hochwasser betroffene Haushalte unverbindlich prüfen können, ob die zentralen Förderbedingungen für einen Antrag erfüllt sind geht es hier entlang.