Abgeordnete votieren für Lieferkettengesetz.
Das Europäische Parlament hat in Straßburg das EU-Lieferkettengesetz verabschiedet. Das Gesetz, formell die Richtlinie über Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, hat damit eine weitere Hürde genommen. Das Gesetz soll Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden und mit einem Jahresumsatz von mindestens 450 Millionen Euro dazu verpflichten, ihre Lieferketten auf mögliche Verstöße von Menschenrechten und internationalen Umweltstandards zu überprüfen und dagegen vorzugehen.
Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der Europa-SPD und Berichterstatter des Umweltausschusses zum EU-Lieferkettengesetz:
„Die EU sendet ein unmissverständliches Signal: Wer hier wirtschaften möchte, der muss darauf achten, dass Menschenrechte und Umweltschutz entlang der weltweiten Wertschöpfungskette respektiert werden.
Die heutige Entscheidung ist nicht nur ein großer Erfolg für Menschenrechte, Umweltschutz und Verbraucher:innen, sondern gerade auch für deutsche Unternehmen positiv. In Zukunft bekommen wir so faireren Wettbewerb in Europa, weil alle Unternehmen den gleichen Standards unterliegen werden. Bisher gelten in Deutschland durch das deutsche Lieferkettengesetz strengere Auflagen als in anderen EU-Ländern.
Trotz aller falschen Behauptungen sind kleine und mittelgroße Unternehmen von den Pflichten von Anfang an ausgenommen. Auch dürfen Großunternehmen ihre Pflichten nicht auf sie abwälzen. Eine Belastung für kleine und mittlere Unternehmen ist damit ausgeschlossen. Außerdem haben wir einen risikobasierten Ansatz eingeführt, damit Unternehmen sich auf echte Probleme konzentrieren können. Kein Unternehmen muss hier Unmögliches leisten. Diese praxisnahen Verpflichtungen sind das Gegenteil des vielbeschworenen Papiertigers. Wir haben hier kein Bürokratiemonster, sondern ein praktikables Gesetz, dass nach langen Verhandlungen einen fairen Interessensausgleich sicherstellt.“
Im nächsten und letzten Schritt müssen die Minister im Rat der Europäischen Union dem Gesetz noch zustimmen. Da die Ständigen Vertreter dem Text bereits zugestimmt haben, gilt eine Zustimmung als Formsache.