Rechenschaftsbericht für die Samtgemeinde Sittensen 2016 - 2021

Zusammengestellt von Klaus Huhn, Stand 07.03.2021
Gruppenvorsitzender SPD/WFB/Bündnis 90 Die Grünen-Gruppe im Gemeinderat der Gemeinde Sittensen
Vorsitzender des Ausschusses Schulen und Bildung

Finanzen

Vorab ein Überblick über die finanziellen Aufwendungen für bauliche Maßnahmen der Samtgemeinde,
weil diese erheblichen Einfluss auf die Finanzsituation der Mitgliedsgemeinden haben.

Kita
Seit dem 1. August 2013 besteht für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in
einer Kindertagesstätte. Unzweifelhaft gehören eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung aller Kinder zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben unserer Gesellschaft.
Dieser Rechtsanspruch ist absolut richtig vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Der Gesetzgeber, der Bund, hatte diesen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz beschlossenen, aber nicht vollumfänglich die
notwendigen Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen durch die Kommunen vor Ort bereitgestellt.
Die Samtgemeinde Sittensen musste und muss deshalb zahlreiche Neubauten bzw. Erweiterungen und die einhergehenden Betriebskosten stemmen.
Zum Beispiel:

  • Neubau Kita Tiste „Wiesenwichtel“
  • Kita Westerberg, vorübergehend mit Containerlösung
  • Neubau „Zum Fahnenholz“ (in Planung)
  • Neubau Kita Klein-Meckelsen „Bunte Wiese“
  • Erweiterung Kita Heidornweg „Himmelszelt“

Schulen
Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter: Die ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im
Grundschulalter wurde vom Bundesgesetzgeber beschlossen und soll den Eltern Unterstützung in der organisatorischen Gestaltung von
Berufstätigkeit und Kinderbetreuung anbieten. Die Umsetzung soll bis 2025 mit einem Rechtsanspruch verbunden sein.
Ein solcher Rechtsanspruch ist ebenfalls richtig, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie herzustellen.
Dies bedeutet letztlich, dass die Grundschulen entsprechend aufgestellt sein müssen.
Die Grundschule Sittensen und die Grundschule Klein Meckelsen müssen entsprechend baulich angepasst werden.
Auch insoweit sind Finanzmittel der Samtgemeinde bereitzustellen.

Kooperative Gesamtschule „KGS“
In den vergangenen Jahre sind hier Investitionen in erheblicher Höhe erforderlich gewesen.
Zuletzt musste eine weitere Turnhalle für die 1.000 Schüler gebaut werden.

Finanzsituation der Samtgemeinde
Um die Finanzsituation der Samtgemeinde teilweise zu stabilisieren, wurde eine Vereinbarung über die Zahlung eines Infrastrukturzuschusses
von allen Mitgliedsgemeinden beschlossen.
Die Mitgliedsgemeinden führen für jeden m² verkauften Wohnbaulandes einen Betrag in Höhe von 15,00 € an die Samtgemeinde ab.
Die Zahlung des Infrastrukturzuschusses ist fällig, sobald die Verkaufspreise an die jeweiligen Mitgliedsgemeinden fließen.
Die Abrechnungen erfolgen durch die Samtgemeinde zum Ende eines jeden Quartals.
Aus sachlichen Gründen ist ein solcher Zuschuss zur Finanzierung der erhöhten Infrastrukturausgaben im Bereich Kinderbetreuung und Schulen erforderlich.

Wirtschaftsstandort

Schnelles Internet
Es ist zu ermitteln, wo es wegen der Übertragungsgeschwindigkeit noch Probleme in Sittensen gibt.
Gerade in der Zeit der Pandemie hat sich gezeigt wie wichtig ein schnelles Internet ist.
Viele haben ein Homearbeitsplatz eingerichtet.
Nach Beendigung der Pandemie wird dieses eine vermehrte Arbeitsform sein.
Dieser Punkt muss höchste Priorität beim Rathauschef haben.

Bauen und Planen

C-Sportanlage
Die C-Anlage ist für die Kooperative Gesamtschule (bis Klasse 13) und für den Sport vor Ort wichtig.
Zukünftig brauchen die Sportler nicht mehr in auswärtige Orte ausweichen.
Auch gehört eine solche Sportanlage zur guten Infrastruktur für den Wirtschaftsstandort. 
Die Gemeinde muss den Parkplatz herstellen.
Der Verwaltungsausschuss hat empfohlen, den von der Gemeinde Sittensen herzustellenden Parkplatz an der C-Sportanlage
mit einer Stromleitung auszustatten, um evtl. zu einem späteren Zeitpunkt E-Ladestationen zu installieren.

Bürgerbegehren an die Samtgemeinde
Ein Bürgerbegehren ist rechtlich zulässig.
Je ein Bürgerbegehren ist an die Gemeinde Sittensen und an die Samtgemeinde gerichtet worden.

Bürgerbegehren an die Gemeinde Sittensen:
„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Sittensen vor dem Ergebnis des beschlossenen städtebaulichen Wettbewerbs das Gebäude Sittensen, Am Markt 14 (Alte Apotheke), nicht abreißt?“

Bürgerbegehren an die Samtgemeinde:
„Sind Sie dafür, dass die Samtgemeinde Sittensen als Bauherr eines  neuen Rathauses, vor dem Ergebnis des vom Gemeinderat Sittensen
beschlossenen städtebaulichen Wettbewerbs keine Abrissarbeiten auf eigenen Grundstücken im Bereich Sittensen, Am Markt, durchführt?“

Einstimmig hatte der Rat der Gemeinde Sittensen am 26.11.2020 beschlossen einen städtebaulichen Wettbewerb /Studentenwettbewerb Am Markt durchzuführen.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens behaupten, das 93 % (fehlerhafte Angabe) der Bördebewohner (bei einer Umfrage) für den Erhalt gestimmt haben.
Richtig ist, das laut der Präsentation des Vereins Zukunft Börde Sittensen aus dem Jahr 2019 insgesamt 556 Teilnehmer mit 91 % dafür gestimmt haben.
Das sind nicht einmal 5% der Bewohner der Samtgemeinde.

Das zulässige Bürgerbegehren halte ich persönlich für überflüssig und fatal, zumal hierfür in der gesamten Samtgemeinde Wahllokale – wie     
bei einer regulären Wahl – einzurichten sind. Auch gibt es keine Finanzierungsvorschläge durch die Antragsteller, die bei den angespannten 
Haushaltslagen hinsichtlich dem Erhalt der maroden  Gebäude.

Neubau Rathaus
Oft sind unangenehme Meldungen zu verkünden. Beim ehemaligen Volksbankgebäude hat sich eine für die Bevölkerung positive Entwicklung ereignet.
Neuerdings haben nämlich 3 Ärzte ihre Tätigkeit in diesem Gebäude aufgenommen. 
Und das wollten wir auch, denn die ärztliche Versorgung im Ort wird dadurch vorangebracht. 
Für eine wachsende Bevölkerung ist so ein Umstand von elementarer Bedeutung.
Die Schaffung eines neuen Rathauses hat leider noch keine Lösung gefunden. 
Und durch das Bürgerbegehren ist der angedachte Neubau des Rathauses im Bereich Alte Apotheke/Wilkens vorerst und möglicherweise
für einen längere Zeitdauer gestoppt. Die Samtgemeinde muss daher einen Ersatzstandort suchen. 
Das ist keine schöne Nachricht für die dort beschäftigten Mitarbeiter